Als Reisesicherungsfonds sind wir für den Fall, dass der Anbieter oder Vermittler der von Ihnen gebuchten Reise zahlungsunfähig oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird und er mit uns als Reisesicherungsfonds einen Absicherungsvertrag abgeschlossen hat, verpflichtet, Ihnen bei Ausfall der Reise oder Ihrer direkten Inanspruchnahme durch Leistungserbringer wie Hotels oder Beförderungsunternehmen bereits gezahlte Reisepreise zu erstatten, gegebenenfalls für Ihre Rückbeförderung und Beherbergung bis zu Ihrer Rückbeförderung zu sorgen. Gegebenenfalls können wir Ihnen die Fortführung Ihrer Pauschalreise anbieten. Für diese Zwecke werden uns als Reisesicherungsfonds von Ihrem Reiseanbieter oder Vermittler Informationen zu Ihrer Person und ihrer Reise übermittelt.
Nachfolgend informieren wir Sie gemäß den Vorgaben der Artt. 14 und 21 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen insoweit zustehenden Ansprüche und Rechte als Betroffener.