Hier finden Sie die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger für alle ETI Urlaubsländer. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei Ihrer Botschaft wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.
Hier finden Sie die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger für alle ETI Urlaubsländer. Bitte informieren Sie sich selbstständig bei Ihrer Botschaft wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen.
Für die Einreise nach Ägypten besteht eine zwingende Visa-Pflicht d. h. die Einreise ist nur mit einem Visum möglich. Zur Einhaltung der zwingend vorgeschriebenen Einreisebestimmungen und Erhalt des Visums muss Ihr Reisepass über die Rückreise aus Ägypten hinaus noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Informationen für Staatsangehörige aus Bosnien, Syrien, Libanon, Indonesien sowie aus Ländern, deren Name auf „-stan“ endet
Staatsangehörige dieser Länder müssen sich bei einem Aufenthalt von mehr als 7 Tagen in Ägypten zusätzlich beim Passamt in Hurghada Stadt registrieren (mit dem Taxi vom Flughafen erreichbar). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Registrierung nach Ihrer Ankunft vornehmen, um Probleme während Ihres Aufenthalts zu vermeiden.
Hinweis zum elektronischen Visum
Bitte beachten Sie, dass ETI keinerlei Gewährleistung für diesen VISA-Service übernimmt und es sich lediglich um eine Empfehlung unsererseits handelt. Zudem ist auch bei dem elektronischen Visum die Visa-Erteilung nur möglich, wenn die jeweils individuell geltenden Einreisebestimmungen vom Reisenden erfüllt werden. Die letztendliche Sorgfaltspflicht für das Erfüllen der Einreisebestimmungen bei Einreise obliegt jedem Reisenden selbst.
Zurzeit können alle EU Staatsbürger mit gültigem Reisepass (Gültigkeit bei Ausreise aus Ägypten noch mindestens sechs Monate gültig) auch ohne im Voraus aufgestelltes Visum einreisen und das Visum erst vor Ort erhalten. Für Staatsbürger Deutschlands, Italien, Frankreich, Belgien und Portugal gibt es ebenfalls die Möglichkeit, auch mit einem gültigen Personalausweis sowie zwei biometrischen Passbildern einzureisen. Soweit ein Visum nicht vorab ausgestellt wurde, muss eine Einreisekarte ausgefüllt und der Einreisebehörde vorgelegt werden, die während des Hinfluges ausgehändigt wird.
Gebühren für das Visum
Einreise in den Sinai/Sinai-Only-Visum
Bei Urlaubsreisen auf die Sinai-Halbinsel ist es unter bestimmten Voraussetzungen möglich, als Tourist für einen Aufenthalt bis max. 14 Tage ausschließlich in bestimmten Gebieten (Bsp. nur in Sharm El Sheik) ein „Sinai Only“ Visum ausgestellt zu bekommen. Dieses Visum ist (bei Vorlage ausreichend gültiger Einreisedokumente) kostenlos erhältlich, ermöglicht jedoch nur einen eingeschränkten Aufenthalt im Sinai. Die Einreisebestimmungen für Ägypten gelten uneingeschränkt auch für den Sinai. Wenn Sie während Ihres Urlaubs im Sinai Bsp. Ausflüge mit einer örtlichen Ausflugsagentur außerhalb von Sharm El Sheik unternehmen wollen, wären diese nur mit dem so genannten Sinai-Only Visum nicht möglich. Nähere Informationen zu den Visa Möglichkeiten erhalten Sie auch bei Ankunft über die Reiseleiter der örtlichen Reiseleiter-Agentur.
ETI weist darauf hin, dass die Einreisebestimmungen nach Ägypten sich oft ändern. ETI rät daher dringend an, sich bei der zuständigen Botschaft/Konsulat Ägyptens nochmals hinsichtlich der Einhaltung der Einreisebestimmungen zu vergewissern. Außerdem hat ETI zwischenzeitlich die Information erhalten, dass u.U. bei der Einreise nach Sharm El Sheikh von allen 10 Fingern Fingerabdrücke genommen werden.
Die Einreisedokumente müssen mindestens 6 Monate gültig sein.
Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Für deutsche Staatsbürger ist die vorherige Einholung eines Visums nicht erforderlich. Nach der Einreise können sich deutsche Staatsangehörige bis zu drei Monaten in Tunesien visumfrei aufhalten. Der von den tunesischen Grenzbehörden ausgegebene Einreisenachweis „Carte de visiteur non-résident“ ist sorgfältig aufzuheben und bei Wiederausreise vorzulegen. Bei Überschreiten des dreimonatigen Aufenthalts wird eine Strafgebühr erhoben, die beglichen werden muss, sonst wird die Ausreise nicht gestattet.
ETI ist verpflichtet, den Reisenden über Visa- und Einreisevorschriften zu unterrichten, sofern diese bekannt sind oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten. Die letztendliche Sorgfaltspflicht zur Erfüllung der Einreisebestimmungen am Abreisetag obliegt allerdings ausschließlich eigenverantwortlich dem Reisenden.
Einreisebestimmungen können sich auch kurzfristig ändern, ohne dass die Reiseveranstalter hierüber informiert werden. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des jeweiligen Reiselandes. Generell raten wir darüber hinaus zu einer Erkundigung beim Auswärtigen Amt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir im Folgenden über Einreisebestimmungen für Reisende anderer Nationalitäten (als der deutschen) leider keine Auskünfte geben können. Reisende nicht-deutscher Staatsangehörigkeit müssen sich daher rechtzeitig vor Buchung und Reiseantritt über die für sie geltenden, gültigen Einreisebedingungen direkt bei dem für sie zuständigen Konsulat erkundigen!
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